Rechtsberatung

Da MSC neben der Zulassung als Wirtschaftsprüfungsgesellschaft auch die Kammerzulassungen als Steuerberatungs- und Rechtsanwaltsgesellschaft hat, dürfen wir uns im Rahmen der steuerlichen Gestaltungsberatung stärker engagieren als reine Steuerberatungs- oder Wirtschaftsprüfungsgesellschaften. So beraten wir neben der steuerlichen Überprüfung von Verträgen auch durch

  • Beteiligung an Vertragsverhandlungen,
  • Erstellung von Verträgsentwürfen
  • Begleitung von Umstrukturierungen oder Umwandlungen vom Konzept bis zur Umsetzung
  • Begleitung von Unternehmenskäufen oder -verkäufen, einschließlich Bewertungsfragen und der Due Diligence (hier insb. die Financial, Tax, Legal und IT-Due Diligence)
  • allgemeine gesellschaftsrechtliche Beratung
  • rechtliche Vertretung, etwa als deutscher Vertreter ausländischer Gesellschafter gegenüber deren deutschen Gesellschaften

Die Tätigkeit von MSC im Bereich der Wirtschaftsprüfung erlaubt es, rechtliche und steuerliche Fragestellungen in ihren bilanziellen Kontext zu stellen. Auch in Fällen, in denen wir nicht die laufende Steuer- oder Rechtsberatung übernehmen, werden wir aufgrund unserer interdisziplinären Qualifikationen gerne als Schnittstelle zwischen Abschlussprüfer und rechtlichem Berater herangezogen.